Aktuelle Besucherinformationen
Ab dem 1. April 2022 gelten in unserer Einrichtung neue Besuchsregelungen:
- Besuche sind jederzeit wieder möglich.
- Voraussetzung für einen Besuch ist das Vorliegen eines negativen Testes (Schnelltest max. 24 Std. und PCR-Test max. 48 Std.)
- Hierbei können Sie entweder einen Test einer anerkannten Teststelle (Digital oder in Papierform) vorlegen oder sich zu den gewohnten Zeiten (Mo-Do 13:00 bis 17:00 Uhr und Fr-So 13:00 bis 16:00 Uhr) in unserer Eingangshalle per Schnelltest testen lassen. Für die Testung bei uns vor Ort müssen Sie sich unbedingt telefonisch über die Verwaltung voranmelden.
- Mitgebrachte Zertifikate müssen beim Betreten unserer Einrichtung unverzüglich in der Verwaltung vorgezeigt werden. Außerhalb unserer Bürozeiten müssen die Nachweise der zuständigen Schichtleitung auf Station vorgelegt werden.
- Auf unserem ganzen Gelände gilt weiterhin FFP-2 Maskenpflicht.
Zum Schutz unserer Bewohner bitten wir Sie, sich auch weiterhin verantwortungsvoll und umsichtig zu verhalten. Wir danken für Ihr Verständnis.
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